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   BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 6/11 B   

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https://dejure.org/2011,31452
BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 6/11 B (https://dejure.org/2011,31452)
BSG, Entscheidung vom 06.10.2011 - B 9 SB 6/11 B (https://dejure.org/2011,31452)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - B 9 SB 6/11 B (https://dejure.org/2011,31452)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 5 SGG, § 103 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - nicht rechtskundig vertretene Klägerin - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - Zurückverweisung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 5 SGG, § 103 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - nicht rechtskundig vertretene Klägerin - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - Zurückverweisung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - nicht rechtskundig vertretene Klägerin - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - Zurückverweisung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - nicht rechtskundig vertretene Klägerin - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - Zurückverweisung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - nicht rechtskundig vertretene Klägerin - ohne hinreichende Begründung unterlassene Beweiserhebung - Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 6/11 B
    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10).
  • BSG, 02.06.2003 - B 2 U 80/03 B

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 6/11 B
    Aus seinem Vorbringen muss sich also ergeben, welche konkreten Punkte er am Ende des Verfahrens noch durch welche Beweismittel für aufklärungsbedürftig hält und dass das Gericht entsprechende Ermittlungen anstellen soll (vgl BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - RdNr 4).
  • BSG, 01.03.2006 - B 2 U 403/05 B

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 6/11 B
    Er muss also darlegen, dass er als unvertretener Beteiligter dem LSG deutlich gemacht hat, dass er dessen Sachaufklärungspflicht noch nicht als erfüllt ansieht und in welcher Hinsicht er noch weiteren Aufklärungsbedarf sieht (vgl BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - RdNr 4).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 6/11 B
    Für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung (Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens) vorliegt, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen ist, den Sachverhalt weiter aufzuklären, ob es sich also - ausgehend von seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung - zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr, vgl zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).
  • BSG, 09.03.2011 - B 7 AL 6/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 6/11 B
    Er muss also darlegen, dass er als unvertretener Beteiligter dem LSG deutlich gemacht hat, dass er dessen Sachaufklärungspflicht noch nicht als erfüllt ansieht und in welcher Hinsicht er noch weiteren Aufklärungsbedarf sieht (vgl BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - RdNr 4).
  • BSG, 15.10.2015 - B 9 V 15/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler der überlangen Verfahrensdauer -

    Auf die von der Beschwerde angeführten (geringeren) Anforderungen, die das BSG an die Beweisanträge nicht rechtskundig vertretener Beteiligter stellt (vgl dazu etwa BSG Beschluss vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/11 B - Juris mwN) , kann sich der Kläger daher nicht berufen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 13 SB 96/11
    Dieses hätte sich gedrängt fühlen müssen, zu den tatsächlichen medizinischen Verhältnissen im Jahre 2000 und danach, insbesondere hinsichtlich der Wirbelsäulenerkrankung, "auf der Grundlage einer Untersuchung der Klägerin ein Gutachten eines fachkompetenten, unabhängigen, medizinischen Sachverständigen" einzuholen (Beschluss vom 6. Oktober 2011 - B 9 SB 6/11 B).

    Dementsprechend hat das BSG in seinem im vorliegenden Rechtsstreit ergangenen Beschluss vom 6. Oktober 2011 (B 9 SB 6/11 B) dem Senat nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach Aktenlage aufgegeben, sondern eine Begutachtung nach ambulanter Untersuchung der Klägerin für erforderlich erachtet.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2013 - L 1 R 731/11
    Das BSG habe in seinem Beschluss vom 6. Oktober 2011 B 9 SB 6/11 in ihrer Schwerbehindertenangelegenheit ausgeführt, dass das LSG in dem Verfahren L 12 SB 54/08 einem Beweisantrag der Klägerin ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt sei.

    Aus dem Beschluss des BSG vom 6. Oktober 2011 in dem Verfahren B 9 SB 6/11 B lässt sich nichts anderes herleiten.

  • BSG, 21.12.2023 - B 9 V 6/23 BH
    Unabhängig davon kommt es für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung (Zeugenvernehmung) vorliegt, darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen wäre, den Sachverhalt zu den von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also - ausgehend von seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung - zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/11 B - juris RdNr 12, jeweils mwN) .
  • BSG, 21.12.2023 - B 9 V 7/23 BH
    Unabhängig davon kommt es für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung (Zeugenvernehmung) vorliegt, darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen wäre, den Sachverhalt zu den von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also - ausgehend von seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung - zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/11 B - juris RdNr 12, jeweils mwN) .
  • BSG, 27.07.2016 - B 1 KR 38/16 B
    Auch ein nicht rechtskundig vertretener Beteiligter muss aber darlegen, dass er dem LSG deutlich gemacht hat, dass er dessen Sachaufklärungspflicht noch nicht als erfüllt ansieht und in welcher Hinsicht er noch weiteren Aufklärungsbedarf sieht (vgl BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/11 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 22.01.2020 - B 9 SB 46/19 B

    Voraussetzungen die Zuerkennung des Merkzeichens aG

    Dies gilt auch hinsichtlich der geringeren Anforderungen, die das BSG an die Beweisanträge nicht rechtskundig vertretener Beteiligter vor dem LSG - wie beim Kläger - stellt (vgl Senatsbeschluss vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/11 B - juris RdNr 8 ff mwN).
  • BSG, 22.09.2022 - B 9 SB 8/22 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Fehlen von

    Dazu hätte es der Darlegung bedurft, warum das Gericht objektiv gehalten gewesen wäre, den Sachverhalt weiter aufzuklären und Beweis zu erheben (vgl BSG Beschluss vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/11 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 29.4.2010 - B 9 SB 47/09 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 21.12.2023 - B 9 V 8/23 BH
    Unabhängig davon kommt es für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung (Zeugenvernehmung) vorliegt, darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen wäre, den Sachverhalt zu den von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkten weiter aufzuklären, ob es sich also - ausgehend von seiner materiell-rechtlichen Rechtsauffassung - zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/11 B - juris RdNr 12, jeweils mwN) .
  • BSG, 07.06.2023 - B 1 KR 11/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Dazu hätte es der Darlegung bedurft, warum das Gericht objektiv gehalten gewesen wäre, den Sachverhalt weiter aufzuklären und Beweis zu erheben (vgl BSG vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/11 B - juris RdNr 12; BSG vom 29.4.2010 - B 9 SB 47/09 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 03.01.2012 - B 9 SB 64/11 B
  • BSG, 15.01.2014 - B 13 R 399/13 B
  • BSG, 14.11.2022 - B 9 V 8/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

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